Antargaz Belgium N.V., R.P.R. Brüssel
Firmensitz: De Kleetlaan 5A, 1831 Diegem
1. ANNAHME DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Bedingungen gelten für jeden Kaufvertrag zwischen Antargaz Belgium und seinen Kunden sowie für jedes Angebot von Antargaz Belgium außer im Falle ausdrücklicher, schriftlich festgelegter Abweichungen. Die Kataloge, Prospekte und Reklamebroschüren von Antargaz Belgium enthalten unverbindliche Angaben, Antargaz Belgium behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern. Die Anwendung der (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn dieser sie später zusendet.
2. ANGEBOTS- UND BESTELLUNGSANNAHME
Angebote und Bestellungen werden für Antargaz Belgium erst nach der Annahme durch einen Angestellten verbindlich, der berechtigt ist, für Antargaz Belgium Verpflichtungen einzugehen.
3. LIEFERFRIST
Als Lieferfrist wird eine ungefähre Zeitangabe gemacht, die nicht bindend ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Verzögerungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung oder Auflösung des Vertrages.
4. VERWENDUNG DER WARE
Bezüglich der Beschaffenheit des zu liefernden Erzeugnisses verpflichtet sich Antargaz Belgium ausschließlich zur Lieferung eines Erzeugnisses der vereinbarten Qualität. Antargaz Belgium übernimmt somit keinerlei Garantie für die Verkaufsmöglichkeiten oder die Eignung der Ware für bestimmte Verwendungszwecke. Wurde die Qualität des zu liefernden Erzeugnisses nicht spezifiziert, ist Antargaz Belgium zur Lieferung eines Erzeugnisses der Qualität berechtigt, welche zum Zeitpunkt der Lieferung die Produktionsqualität in den Produktionsanlagen darstellt. Die Beschaffenheit von Produktproben, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, gilt nur dann als Lieferspezifikation, wenn sie ausdrücklich als Lieferspezifikation vereinbart wurde. Der Kunde erklärt, alle gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, welche für die Lagerung und Verwendung der von Antargaz Belgium gelieferten Waren gelten. Für den Fall, dass Antargaz Belgium dem Kunden den Weiterverkauf seiner Ware anvertraut hat, verpflichtet sich der Kunde, diese in den gelieferten bzw. in den von Antargaz Belgium vorab genehmigten Verpackungen abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich generell, die Waren zu Lieferbedingungen abzugeben, welche dem guten Ruf Antargaz Belgiums, seiner Erzeugnisse und seiner Marken nicht abträglich sind. Bei Verletzung einer dieser Bedingungen ist Antargaz Belgium zur Auflösung des Vertrags und gegebenenfalls zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.
5. PREISE
Die Lieferung erfolgt außer im Falle anderweitiger Vereinbarungen gemäß den am Tage der Lieferung geltenden Preislisten von Antargaz Belgium.
6. ZAHLUNG
Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ohne Ausgleich oder Abzug von Skonto oder eines Nachlasses. Bei verspäteter Zahlung gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (königlicher Erlass vom 2. August 2002). Bei Zahlungsverzug einer oder mehrerer Rechnungen werden die restlichen Rechnungen sofort einforderbar, selbst wenn ihr Zahlungsziel noch nicht erreicht ist. Im Übrigen ist Antargaz Belgium berechtigt, für die nächste Lieferung eine Begleichung in bar zu verlangen, auch wenn anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Die Zahlungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs der oder den vom Kunden angegebenen Rechnungen zugerechnet, bis diese Rechnungen vollständig beglichen sind. Gibt der Kunde bei der Zahlung nicht an, für welche Rechnung diese geleistet wird, wird die Zahlung der am längsten ausstehenden Rechnung zugeordnet.
7. QUITTIEREN DER RECHNUNG
Bei Barzahlung an den Auslieferer gilt die Unterschrift des Letzteren als Quittierung, jedoch ausschließlich für den von ihm in Worten auf dem Original und als Durchschlag auf der Kopie der Rechnung angegebenen Betrag, welche vom Kunden als Empfangsbestätigung unterzeichnet wird und im Besitz von Antargaz Belgium verbleibt. Bei Zahlung per Scheck ist dieser als Verrechnungsscheck auf Antargaz Belgium auszustellen, damit er vorbehaltlich der Einlösung schuldbefreiende Wirkung hat.
8. STEUERN
Sämtliche Gebühren, Steuern oder Abgaben, die der belgische Staat oder eine beliebige andere Behörde derzeit oder in Zukunft auf die gelieferte Ware oder deren Verkauf erhebt, gehen zu Lasten des Käufers.
9. ANNAHME DER WARE
Jede Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort. Bei Bezugnahme auf die Incoterms gilt die neueste Version der Incoterms, die von der Internationalen Handelskammer in Paris (Frankreich) veröffentlicht wurde. Bei Lieferung an den Bestimmungsort, erfolgt die Lieferung von Antargaz Belgium oder seinem Spediteur mit herkömmlich ausgestatteten Transportmitteln an einen Bestimmungsort, der für diese gut erreichbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ankunft bzw. im Falle eines Schiffstransports bei der Verladung auf Schiff die Menge, das Gewicht und die Qualität der Ware zu überprüfen. Jede Reklamation wegen Transportschäden, Auslaufens, vollständigen oder teilweisen Verlusts oder Qualitätsmängeln ist dem Lieferpersonal bei der Annahme anzuzeigen und auf dem vom Kunden zur Entlastung unterzeichneten Dokument zu vermerken. Äußert der Käufer keine Beanstandungen oder Vorbehalte, so gilt dies als Einverständnis mit der Menge und Beschaffenheit der erhaltenen Ware. Reklamationen sind auf keinen Fall zulässig, wenn sie nicht spätestens drei Tage nach der Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln drei Tage nach Feststellung des Mangels schriftlich angezeigt werden.
10. VERPACKUNGEN
Die Verpackungen dürfen nur für Erzeugnisse von Antargaz Belgium verwendet werden und dürfen nur die Erzeugnisse enthalten, für die sie vorgesehen sind.
11. HINDERUNGSGRÜNDE – HÖHERE GEWALT
Antargaz Belgium ist nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn die Vertragsausführung ganz oder teilweise durch ein willkürliches Ereignis, durch höhere Gewalt oder durch einen anderen Grund jenseits seines Einflussbereichs bei Antargaz Belgium oder bei einem seiner üblichen Lieferanten verhindert oder verzögert wird (z. B. einen Hoheitsakt, Schwierigkeiten oder Unterbrechung der Beschaffung von Fertigerzeugnissen oder Rohstoffen). Antargaz Belgium ist niemals verpflichtet, Engpässe durch Inanspruchnahme anderer als der üblichen Beschaffungsquellen oder durch Hinzuziehung von Drittlieferanten auszugleichen.
12. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Antargaz Belgium gewährleistet dem Kunden sechs Monate ab Lieferung, dass die gelieferte Ware keine verborgenen Mängel aufweist. Für diese Gewährleistung wie auch generell ist die Haftung von Antargaz Belgium auf den Austausch des Erzeugnisses oder die Erstattung des in Rechnung gestellten Preises beschränkt und umfasst keinerlei sonstige Entschädigungen oder Schadenersatzleistungen. Auf keinen Fall haftet Antargaz Belgium für indirekte Schäden, einschließlich kaufmännischer Schäden, z. B. Personalkosten, Rufschädigung, Vertrauenseinbußen, Gewinnausfall oder wirtschaftliche Verluste usw. Der Kunde schützt Antargaz Belgium vor jeglichen Schadenersatzforderungen Dritter. Alle Leistungen, Informationen und Empfehlungen von Antargaz Belgium bezüglich der Ware oder einer Verwendungs-, Lager- oder Transportweise der Ware werden nach bestem Wissen erteilt. Antargaz Belgium übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen oder Empfehlungen oder für Mängel in den erbrachten Leistungen.
13. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an den gelieferten Erzeugnissen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises beim Verkäufer (Art. 101 des Gesetzes vom 8.8.1997).
14. GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich belgisches Recht. Bei einem Rechtsstreit sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Brüssel zuständig.
15. VERBRAUCHSSTEUER FÜR GASERZEUGNISSE
Bei industrieller oder gewerblicher Verwendung bestimmter Gaserzeugnisse muss der Kunde eine zusätzliche Steuer an den Verbrauchssteuereinnehmer entrichten.
Oktober 2011
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