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Was genau beinhaltet die Pflichtinspektion

Die 5-Jahres-Inspektion

Unsere Kunden sind nach belgischem Recht als Betreiber (oder Nutzer) verpflichtet, ihre Propangasanlage alle 5 Jahre inspizieren zu lassen. 5 Jahre sind eine lange Zeit. Daher vergessen die Propangasnutzer manchmal, wer genau was macht und welche Pflichten sie haben. Sowohl der Propangastank als auch die Rohrleitungen müssen von einer anerkannten Inspektionsstelle (oder EDTC) mittels einer Dichtheitsprüfung inspiziert werden.  Dabei handelt es sich um zwei getrennte Inspektionen. Die vorgeschriebene Inspektion der Gasleitung ist von der Inspektion des Gastanks getrennt.

Wenn die Inspektion des Tanks ansteht, teilen wir dies dem Kunden mit. Er muss dann nur noch einen Termin für den Besuch der Prüfstelle vereinbaren. Die Inspektion der Gasleitung (vom Tank bis zu den verschiedenen Verbrauchsgeräten) liegt in der Verantwortung des Kunden. Wir empfehlen, diese Inspektionen am selben Tag zu planen.

Wie läuft eine solche Inspektion genau ab?

  • Für die Gasleitungsinspektion muss der Kunde dem Inspektor die Leitungszertifikate vorlegen können.
  • Der Inspektor führt dann eine Druckmessung durch, um die Dichtheit zu überprüfen.
    • Das Serviceventil und die Absperrhähne müssen geschlossen sein.
    • Der Absperrhahn eines jeden Gasgeräts im Haus muss geschlossen sein. Dies erleichtert die Wiederinbetriebnahme des Gassystems.

Der Kunde/Betreiber muss zum Zeitpunkt der Inspektion zu Hause sein. Außerdem ist es notwendig, dass die Leitungen Messpunkte (T-Stücke oder Messnippel) haben. Andernfalls kann die Inspektion nicht durchgeführt werden.

Hat der Kunde einen Wartungsvertrag bei uns? Dann muss er sich nicht um die Kosten der Tankinspektion kümmern. Diese sind durch die jährlichen Zahlungen des Wartungsvertrages abgedeckt.